
Wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind, läuft Ihre Scheidung komplett online: ein Anwalt statt zwei, Festpreis vorab, kein Kanzleibesuch. Drei Fachanwälte für Familienrecht kümmern sich im Hintergrund. Sprechen müssen Sie mit uns nur, wenn Sie das möchten.

Das sagt jeder. Hier steht, wie wir es halten.
Ein Anwalt genügt, die zweiten Anwaltskosten sparen Sie sich. Zusätzlich beantragen wir einen niedrigeren Verfahrenswert, das senkt in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten. Und weil wir eine echte Kanzlei sind und kein Portal, zahlen Sie keinen Vermittlungsaufschlag.
Online-Scheidungen führen wir seit über 20 Jahren durch, unseren Ablauf haben wir darin perfektioniert. Das macht uns zügiger als viele Anbieter, Ihren Antrag bereiten wir oft in wenigen Tagen vor, schon im Trennungsjahr.
Sie beantworten einmal unsere Fragen, alles Weitere übernehmen wir, vom Antrag bis zum gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht. Anrufen müssen Sie dafür nie, dürfen aber jederzeit.
Alle Angaben gelten für die einvernehmliche Scheidung.
Online-Scheidung bedeutet nicht, dass ein Portal oder ein Computer Sie scheidet. Geschieden wird in Deutschland immer durch ein Gericht, und den Antrag stellt immer ein Anwalt. Online ist der Weg dorthin: Sie beauftragen uns digital, wir übernehmen Antrag, Schriftverkehr und die Kommunikation mit dem Gericht, ohne dass Sie eine Kanzlei betreten müssen.
Genauso ehrlich: Eine Online-Scheidung ist nicht per Gesetz billiger, die Gebühren sind überall gleich. Günstig wird sie durch die Einigkeit, und das gleich zweifach. Erstens braucht es nur einen Anwalt, die zweiten Anwaltskosten sparen Sie sich. Zweitens beantragen wir für Sie einen niedrigeren Verfahrenswert, das ist der Betrag, nach dem sich alle Gebühren richten. Gelingt das, werden Anwalts- und Gerichtskosten günstiger. Genau darauf ist unser Ablauf ausgelegt.
Echte Anwälte mit Namen und Gesicht führen Ihre Scheidung, kein Callcenter, keine Vermittlung. Was Sie uns anvertrauen, bleibt bei uns, dazu sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Portal ist es nicht. Ob und wann wir miteinander sprechen, entscheiden allein Sie.



Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, und der hängt vor allem vom Einkommen ab. Unterbieten kann diese Gebühren niemand, senken schon: Es braucht nur eine anwaltliche Vertretung, die zweiten Anwaltskosten fallen komplett weg. Zusätzlich beantragen wir eine Herabsetzung des Verfahrenswerts, über die das Gericht im Einzelfall entscheidet.
Holen Sie sich in Ruhe die Fakten zu Ablauf, Kosten und Trennungsjahr. Kein Anruf, kein Druck, keine Frist. Wenn Sie Fragen haben, sind wir da, den ersten Schritt machen Sie.
Nach dem Trennungsjahr dauert das gerichtliche Verfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung meist drei bis sechs Monate. Wie schnell es geht, hängt vor allem von der Auslastung des zuständigen Amtsgerichts ab und davon, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Dafür holt das Gericht Auskünfte der Rentenversicherung ein, was einige Wochen dauern kann. Sie können die Dauer selbst verkürzen: Wir bereiten Ihren Antrag bereits während des Trennungsjahres vor und reichen ihn ein, sobald es rechtlich möglich ist. Auch vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren spürbar, etwa die Heiratsurkunde und die Formulare zum Versorgungsausgleich. Den Abschluss bildet der Scheidungstermin, zu dem beide Eheleute einmal persönlich erscheinen und der in der Regel etwa zehn Minuten dauert.
Nein, ein Gespräch ist an keiner Stelle Pflicht. Sie beantworten unsere Fragen online, wir bereiten den Antrag vor, und die gesamte Abstimmung läuft auf Wunsch schriftlich per E-Mail. Viele unserer Mandanten möchten die Scheidung so diskret und unkompliziert wie möglich abwickeln, genau dafür ist unser Ablauf gebaut. Trotzdem stehen hinter jedem Verfahren echte Fachanwälte für Familienrecht, die Ihren Fall prüfen und den Antrag verantworten. Wenn Sie doch einmal sprechen möchten, weil eine Frage offen ist oder Ihr Fall eine Besonderheit hat, rufen wir Sie gern an. Sie entscheiden, wie viel Kontakt Ihnen guttut, nicht wir.
Die Kosten bestehen aus Anwalts- und Gerichtsgebühren. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht vor allem aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten berechnet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie an der größten Position: Es genügt ein Anwalt, Ihr Partner stimmt der Scheidung nur zu und zahlt keine eigenen Anwaltskosten. Zusätzlich beantragen wir eine Herabsetzung des Verfahrenswerts, über die das Gericht im Einzelfall entscheidet. Eine konkrete Spanne für Ihre Situation zeigt unser Kostenrechner sofort und ohne Angabe von Kontaktdaten. Den genauen Betrag nennt Ihnen anschließend der kostenlose, anwaltlich geprüfte Kostenvoranschlag.
Vor der Scheidung müssen Ehegatten in der Regel ein Jahr getrennt leben. Getrennt heißt: Jeder wirtschaftet für sich, man führt keinen gemeinsamen Haushalt mehr. Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, etwa aus finanziellen Gründen, solange die Lebensbereiche erkennbar getrennt sind. Der Scheidungsantrag kann bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, entscheidend ist, dass das Jahr zum Gerichtstermin vorbei ist. Deshalb bereiten wir Ihren Antrag schon während des Trennungsjahres vor und reichen ihn so ein, dass keine Zeit verloren geht. Notieren Sie sich Ihr Trennungsdatum, es wird im Verfahren abgefragt.
Nein. Für die Scheidung genügt ein Anwalt, der den Antrag stellt. Ihr Ehepartner muss der Scheidung nur zustimmen, und dafür braucht er keinen eigenen Anwalt. So fallen die Anwaltskosten nur einmal an, das ist der größte Sparhebel der einvernehmlichen Scheidung. Wichtig zu wissen: Als Anwälte des Antragstellers vertreten wir rechtlich nur eine Seite. Sind Sie sich in allen Punkten einig, also bei Unterhalt, Vermögen und den Fragen rund um die Kinder, ist das unproblematisch. Gibt es dagegen Streitpunkte, sollte sich Ihr Partner eigenen anwaltlichen Rat holen. Für die einvernehmliche Online-Scheidung gilt: ein Anwalt, ein Verfahren, klare Kosten.
Ja, einmal. Das Gesetz verlangt, dass beide Eheleute zum Scheidungstermin persönlich beim Amtsgericht erscheinen. Der Termin dauert in der Regel etwa zehn Minuten. Das Gericht fragt, ob Sie seit einem Jahr getrennt leben und ob Sie geschieden werden möchten, dann wird die Scheidung ausgesprochen. Ein Anwalt begleitet Sie zum Termin. Bringen Sie Ihre Heiratsurkunde im Original oder als beglaubigte Abschrift mit. Alles davor, vom Antrag bis zum gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht, erledigen wir für Sie. Eine Teilnahme per Video bieten die Gerichte in Scheidungssachen derzeit nicht an, auch wenn das in anderen Zivilsachen möglich ist. Da wir an jedem Amtsgericht in Deutschland auftreten können, spielt Ihr Wohnort für die Beauftragung keine Rolle.
Ja. Als Rechtsanwaltskanzlei unterliegen wir der gesetzlichen Schweigepflicht, deren Verletzung strafbar ist. Das unterscheidet uns von reinen Online-Portalen: Was Sie uns anvertrauen, ist rechtlich geschützt und bleibt in der Kanzlei. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und geben sie nicht zu Werbezwecken weiter. Im Kostenrechner rechnen Sie zunächst völlig anonym, Kontaktdaten fragen wir erst ab, wenn Sie den anwaltlich geprüften Kostenvoranschlag anfordern, und die Telefonnummer ist dabei freiwillig. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.