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Wie berechnen sich die Scheidungskosten?

Die Kosten einer Scheidung wirken auf den ersten Blick undurchschaubar, folgen aber einer klaren Logik. Sie hängen am sogenannten Verfahrenswert. Aus ihm ergeben sich die Anwalts- und die Gerichtskosten. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert und an welchen Stellen Sie sparen.

Der Verfahrenswert ist die Grundlage

Das Gericht setzt für Ihre Scheidung einen Verfahrenswert fest. Grundlage ist das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen beider Ehegatten pro Monat. Der Mindestwert liegt bei 3.000 Euro. Ein Beispiel: Verdienen Sie zusammen 4.000 Euro netto im Monat, beträgt der Verfahrenswert 12.000 Euro. Vermögen kann den Wert erhöhen, Schulden und der Versorgungsausgleich beeinflussen ihn ebenfalls.

Anwalts- und Gerichtskosten

Aus dem Verfahrenswert ergeben sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG und die Gerichtskosten nach dem FamGKG. Beide Werte stehen in Tabellen fest. Das bedeutet auch: Bei gleichem Verfahrenswert kostet die anwaltliche Tätigkeit überall dasselbe. Wer mit dem Preis wirbt, kann die gesetzlichen Gebühren gar nicht unterbieten.

An diesen zwei Stellen sparen Sie wirklich

Erstens: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragen. Der andere stimmt der Scheidung lediglich zu. So fallen die Anwaltskosten nur einmal an, bei einem Verfahrenswert von 12.000 Euro sind das rund 1.950 Euro, die Ihr Partner nicht ausgeben muss.

Zweitens: Weil Ihr Verfahren unstreitig ist, beantragen wir bei Gericht, den Verfahrenswert um 30 Prozent zu senken. Das würde Anwalts- und Gerichtskosten weiter reduzieren. Ob das Gericht dem folgt, entscheidet es im Einzelfall. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen deshalb eine ehrliche Spanne, die beide Ausgänge abdeckt.

Was kostet Ihre Scheidung konkret?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht, weil jeder Fall anders ist. Im Beispiel oben, einvernehmlich mit 4.000 Euro gemeinsamem Netto, liegen die Gesamtkosten bei etwa 1.860 bis 2.290 Euro, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. Ihre persönliche Spanne sehen Sie in wenigen Klicks in unserem Kostenrechner, anonym und ohne Kontaktdaten. Für ein verbindliches Angebot erstellen wir Ihnen anschließend einen kostenlosen Kostenvoranschlag, geprüft von einem unserer Fachanwälte.

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